Begleitende Maßnahmen

In unserer Werkstatt werden durch einen einrichtungsübergreifenden Fachkräftepool aus Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Kunst- und Bewegungstherapeuten therapeutische Maßnahmen erbracht.

Die Therapien unterliegen dem integrativ ganzheitlichen Aspekt und sind am SGB IX Kap 5 § 39 ausgerichtet. Dieser beinhaltet alle Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern.

In Abstimmung mit der gesamten Lebenssituation tragen die Therapien zum Sammeln von Lebenserfahrung, zum Erreichen, Entwickeln, Erhalten von Handlungskompetenzen sowie zur Gewinnung einer größtmöglichen Selbständigkeit und Persönlichkeitsentwicklung am Arbeitsplatz, in der Freizeit und zu Hause bei.

Der Schwerpunkt in der therapeutischen Arbeit liegt in der ganzheitlichen Förderung der Menschen mit besonderen Bedürfnissen, das bedeutet auf:

körperlich / motorischer
emotional / sozialer
kognitiver (geistiger) und
sensorischer ( Sinne betreffend) Ebene.

Sie unterstützt den Erhalt und die Verbesserung der Arbeitsfähigkeit und somit die Gewährleistung der Teilhabe am Arbeitsleben.